Vergnügungssteuerpflichtig

Tagblatt, 20.2.2021

Sage niemand, Dußlingen sei nicht vergnügungssteuerpflichtig. Für die sechs Gewinnspielgeräte, verteilt auf 3 derzeit geschlossenen Gastwirtschaften, steigt der Satz von 20 auf 25 Prozent. Das bringt 12500 mehr in die Rathauskasse, so die Leute denn eines Tages wieder spielen.