Wenn ein W fehlt: Wohin mit der Spielhalle

Mario Beißwenger, Tagblatt 8.5.2021

Was passiert, wenn in einem Plan ein W fehlt

Baurecht Gemeinde und Inhaber einer Wirtschaft ringen in Dußlingen um die Einrichtung einer Spielhalle. Eine diffizile rechtliche Frage und eine moralische

Der Inhaber der Veranda auf dem Deckel, Weg zum REWE, will Spielautomaten aufstellen. Der Gemeinderat wollte das seit Mai 2017 nicht und hat Nein gesagt. Das landete vor Gericht. Mitte Januar 2021 bekam der Inhaber Recht. Jetzt muss der Gemeinderat spezifizieren, ob es sich beim Deckel um ein M(ischgebiet) oder ein W(ohngebiet) handelt. Keine Spielhalle bei W.

Den Rest müsst Ihr selbst lesen, schließlich muss das Tagblatt bei gutem Unterhaltungswert auch selbst leben. Es geht auch darum, dass die Gemeinde geruchfreie Steuern bekommt, war schon bei Vespasian ein Argument.

Nachdem ich vom Notar inzwischen weiß, was der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer sind, würde ich aber von im Hause vorhandenen Rechtskundigen gerne wissen, wie sich da der im Tagblatt verwendete „Inhaber“ dazwischen positioniert.

Im Tagblatt vom 8. Mai war unklar, ob der Besitzer (Wirt Iraklis Grigoriadis) oder der Eigentümer mit „Inhaber“ gemeint war.

Heute, 15. Mai, wurde das klargestellt: Der Wirt ist von der Planung der Spielhalle nicht begeistert, ursprünglich sollte die vom Eigentümer in die Gaststättenräume eingebaut werden. Das ist jetzt entfallen, die Spielhalle soll in den Anbau des Hauses kommen. Die Entscheidung liegt jetzt wieder beim Gemeinderat.