Susanne Mutschler schreibt im Tagblatt vom 13. Februar 2021
Kommunalpolitik Dußlingens Freie Wähler wollen eine Fraktionssitzung mit Landtagskandidaten in der Kulturhalle. Ob sie das dürfen, ist offen.
Für den 26. Februar lädt die Gemeindefraktion die Landtagskandidaten (mit Ausnahme des Vertreters der AfD) in die Kulturhalle ein, um über die Gründe für den Abmangel in den unausgeglichenen kommunalen Haushalten zu informieren und über mögliche Abhilfen zu diskutieren.
(Klaus Zürn, FWV) „Wir stellen keine Landtagskandidaten“.
„Die Kulturhalle ist ein Allgemeingut“, argumentierte Hafner (SPD). Die Benutzungsordnung lege vor Wahlterminen eine Karenzzeit von drei Monaten fest, während der im Saal keine Werbung für Politik gemacht werden dürfe.
Aus der Ordnung:
Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Gemeinde während der Vorwahlzeit zu gewährleisten, sind Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen in einem Zeitraum von 3 Monaten vor Wahlen ausgeschlossen (Karenzzeit).
DM: Ganz klar ist mir nicht, warum es diese Regelung gibt. Ich vermute, damit will man verhindern, dass sich AfD et al. einklagen können, was in anderen Gemeinden schon geschehen ist. Weiß jemand mehr?