Für die Wirkung vor der Wahl: Kulturhalle

Susanne Mutschler schreibt im Tagblatt vom 13. Februar 2021

Kommunalpolitik Dußlingens Freie Wähler wollen eine Fraktionssitzung mit Landtagskandidaten in der Kulturhalle. Ob sie das dürfen, ist offen.

Für den 26. Februar lädt die Gemeindefraktion die Landtagskandidaten (mit Ausnahme des Vertreters der AfD) in die Kulturhalle ein, um über die Gründe für den Abmangel in den unausgeglichenen kommunalen Haushalten zu informieren und über mögliche Abhilfen zu diskutieren.

(Klaus Zürn, FWV) „Wir stellen keine Landtagskandidaten“.

„Die Kulturhalle ist ein Allgemeingut“, argumentierte Hafner (SPD). Die Benutzungsordnung lege vor Wahlterminen eine Karenzzeit von drei Monaten fest, während der im Saal keine Werbung für Politik gemacht werden dürfe.


Aus der Ordnung:

Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Gemeinde während der Vorwahlzeit zu gewährleisten, sind Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen in einem Zeitraum von 3 Monaten vor Wahlen ausgeschlossen (Karenzzeit).

DM: Ganz klar ist mir nicht, warum es diese Regelung gibt. Ich vermute, damit will man verhindern, dass sich AfD et al. einklagen können, was in anderen Gemeinden schon geschehen ist. Weiß jemand mehr?

Auf meine Anfrage schrieb Harald Müller, Gemeinderat, Stellvertretender Bürgermeister und
Nachbar:

Die Befürchtung ist einerseits eine mögliche Beeinflussung durch undemokratische
Gruppierungen der Ränder. Zum anderen befürchtet man mit kurzen Karenzzeiten
die Gefahr der Anfechtbarkeit von Wahlen zu erhöhen.

Tagblatt 18.2.2021, Jacqueline Schreil:

Die Veranstaltung findet jetzt am 26.2. im Rathaus statt. Keine Öffentlichkeit, nur Presse und Politiker. Bürgermeister Hölsch moderiert. Hölsch ist FWV, hat aber gegen den Vorstoß gestimmt.

Und wie genau sieht nun die „Dußlinger Lösung“ aus? Man wolle keine Vorschläge und Vorwürfe bringen, sondern nur sachlich anmerken". … Wenn die Sache im Landtag zum Thema werde, sei er schon zufrieden.